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Vorsorgevertrag

Wer entscheidet über Ihre medizinische Behandlung, wenn Sie es nicht mehr können? Jeder Mensch kann unverhofft in eine Situation geraten, in der andere für ihn entscheiden müssen. Damit Sie sicher sind, dass Ihre ärztliche Versorgung so abläuft, wie Sie es sich wünschen, sollten Sie eine Patientenverfügung aufsetzen.

Hierin legen Sie fest, welche ärztlichen Maßnahmen Sie im Fall einer ernsten Krankheit oder eines schweren Unfalls wünschen und welche nicht. Die Verfügung hilft Ihnen, Ihren letzten Willen zu äußern, wenn Sie geistig und körperlich dazu nicht mehr in der Lage sind. Bis zu diesem Moment können Sie die Verfügung jederzeit ganz oder in Teilen ändern.

Betreuungsverfügung-Vorsorgevollmacht

Jeder Erwachsene sollte darüber hinaus festlegen, wer seinen Willen im Notfall vertritt. In der sogenannten Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht wird eine Person genannt, die im Notfall für den Erkrankten entscheiden kann. Falls also die Willenserklärung nicht eindeutig ist oder der eingetretene Fall nicht vorkommt, versucht diese Vertrauensperson im Sinne des Betroffenen zu handeln.

Wir empfehlen Ihnen für Fragen rund um die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ein Gespräch mit einem Notar und Ihrem Hausarzt.

Weitere Informationen: Fachanwalt für Erbrecht Christian Dückinghaus - Anwaltskanzlei Dückinghaus

Der Inhalt dieser Seite stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient lediglich der Verschaffung eines kurzen Überblicks. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vorgenannten Inhalte wird keine Gewähr übernommen. Aufgrund der Komplexität empfehlen wir Ihnen sachkundigen Rat bei einem Rechtsanwalt oder Notar einzuholen.

Formular Download

Wir haben für Sie PDF-Formulare zur Verfügung gestellt, welches Sie herunterladen können.

Patientenverfügung Infoschrift
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